Darf Ich Meinen Baum Fällen

Darf Ich Meinen Baum Fällen. Es ist einem grundstücksbesitzer nicht gestattet, einen baum einfach so zu fällen. Um auf nummer sicher zu gehen, rufen sie am besten in ihrere gemeinde an.

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Wer einen baum auf seinem grundstück stehen hat und diesen fällen möchte, sollte sich vorher gut informieren. 40 cm stammumfang, fällen laß. Es ist einem grundstücksbesitzer nicht gestattet, einen baum einfach so zu fällen.

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Einige städte haben eine baumschutzsatzung, welche es erst nach besichtigung und anschließender genehmigung durch das zuständige gartenbauamt erlaubt, oder eben nicht erlaubt, den baum zu. Grundsätzlich ja, wenn der stamm oder äste kaputt sind und bruchgefahr droht. Es ist daher zu empfehlen, sich vorher bei einem anwalt oder bei der gemeindeverwaltung darüber zu informieren, ob der konkrete baum, den sie fällen wollen, auch gefällt werden darf.

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Grundsätzlich ist derjenige für einen baum verantwortlich, auf dessen grundstück der baum steht, erklärt rechtsanwalt volkmar kölzsch. Auch auf privatgrund sind bäume geschützt. 40 cm stammumfang, fällen laß.

Theoretisch Lässt Sich Ein Baum Ganz Einfach Fällen:

Wer einen baum auf seinem grundstück stehen hat und diesen fällen möchte, sollte sich vorher gut informieren. Deshalb haben wir für sie die wichtigsten fakten zusammengetragen, auf was sie vor dem bäume fällen achten müssen. Der förster sagte mir, er könne dafür eine bewilligung erteilen und machte fotos.

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Vielmehr bedarf es hierfür die genehmigung seitens der zuständigen behörde. Auf der anderen seite würde es mich sehr wundern, wenn in der satzung eures vereins nicht eine exakte regelung steht. Das bedeutet für sie als gartenbesitzer, dass sie einen baum besser nicht ohne amtliche genehmigung fällen, da es sonst ärger mit den behörden geben kann.

Allerdings Sollten Baumbesitzer Vorher Abklären, Ob Es In Ihrer Kommune Eine Baumschutzsatzung Gibt, Die Das Fällen Verbietet Bzw.

Es drohen satte geldbußen von bis zu 50.000 euro. Darf ich es als besitzer? Natürlich heißt das nicht, daß man bei jedem strauch oder baum eine bewilligung brauch zum fällen.

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